1. Wer den Prinz oder die Prinzessin verrät zahlt 50,00 €.
  2. Bei allen Versammlungen gilt Handyklingelverbot.
    (Strafe 12,50 €.)
  3. Vergehen außerhalb des Strafenkataloges können durch Abstimmung nicht höher als 12,50€ bestraft werden
  4. Wer ohne Vereinshemd, -krawatte und -Hut (falls Hut daheim) auf eine ordentliche bzw. ausserordentliche Versammlung erscheint zahlt 12,50 €.
  5. Bei Hut, Hemd oder Krawatte verlieren wird abgestimmt, die Höchststrafe beträgt 25,00 €. (Meldepflicht beim Hutpolizisten bis spätestens nach zwei Tagen des Verlustes, ansonsten Höchststrafe). Jedes Mitglied hat selbst, ohne finanzielle Unterstützung des Vereines, für Ersatz zu sorgen!
  6. Bei nicht Hutabgabe (gilt für alle Aktiven und Passiven Mitglieder) muss ein Betrag von 12,50 € bezahlt werden. (Abgabetermin bis spätestens zwei Wochen nach Aschermittwoch)
  7. Wer bei einer ordentlichen, ausserordentlichen Versammlung oder beim Faschingsumzug
    • nicht pünktlich erscheint, zahlt 12,50 €(ab beginn der schriftlich bekannt ist)
    • wer nicht Entschuldigt ist zahlt 25,00 €.
    • nicht Entschuldigt ist zahlt 25,00 €.

    Entschuldigungen müssen mindestens 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Faschingskomitee schriftlich oder telefonisch eingegangen sein!!!

  8. Wer später als eine Stunde nach Beginn beim Ausflug erscheint zahlt 12,50 €. (Beginn wird schriftlich bekanntgegeben). Abmeldungen des Ausfluges mindestens 1 Woche vorher.
  9. Wer bei einer sonstigen Veranstaltung fehlt, kann durch Abstimmung mit einer Höchststrafe von 12,50 € belegt werden. (Ausflung, Wagenbau usw.)
  10. Wer beim Wagenbau fehlt, wird mit einer pozentualen Zahlung bestraft! (Stundennachweis der aushängt, Wagenbaumeister)
  11. Der Hutpolizist hat für die Rückgabe der Prinzenkappe zu sorgen (Abgabetermin 2 Wochen nach Aschermittwoch). Kann durch 12´er Rat Mitglied überprüft und mit Strafe durch den Rat belegt werden. Das Prinzessinenkleid und der Prinzenanzug muss bis zur Wahl des nächsten Prinzenpaares in den Händen des Hutpolizisten sein (ansonsten 12,50 € Strafe je Teil). Der Hutpolizist hat für die Reinigung und den einwandfreien Zustand der Accesoires, des Kleides und des Anzuges sorge zu tragen.